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Montag, 23. September 2024

36-Meter-Turm im Stadtzentrum ist nicht mit Intention des Bebauungsplanes vereinbar

Maximale Verdichtung auf Kosten von Gründerzeithäusern

Wo das mittlerweile abgerissene Hackl-Haus an der Ecke Mozartstraße/Dametzstraße jahrzehntelang ein Blickfang gewesen ist, wird künftig ein 36 Meter hoher Turm in den Himmel ragen. Vom danebenliegenden Gründerzeithaus bleibt nur die Fassade bestehen. Für dieses Vorhaben hat der Gestaltungsbeirat heute Nachmittag zwar noch keine Zustimmung erteilt – die geforderten Verbesserungen sind im Vergleich zum städtebaulichen Eingriff jedoch minimal.

„Auch die vorgegeben leichten Änderungen ändern nichts daran, dass der Turm mit der Intention des Bebauungsplanes, alte Häuser zu schützen, nicht vereinbar ist. Wieder einmal dürfen Investoren auf Kosten eines Gründerzeithauses und entgegen den vorgegebenen Dichten im bestehenden Bebauungsplan, ein Maximum an Höhe und Dichte für einen Neubau herausquetschen“, macht Stadtplanungsexperte Markus Rabengruber, Planungssprecher der Grünen Linz, seine Kritik deutlich.

Mangelnder Umgang mit sensiblem Altbestand

Im Gegensatz zum ersten Entwurf wird bei dem zehngeschoßigen Turm auf das zurückgesetzte Dachgeschoß nun verzichtet. „Dadurch tritt das Gebäude zwar klarer, aber noch wuchtiger in Erscheinung“, schildert Rabengruber die konkreten Auswirkungen. Gleichzeitig macht dieses Bauvorhaben einmal mehr deutlich, dass es in Linz am sensiblen Umgang mit altem Baubestand mangelt. Das trifft insbesondere auf das Neustadtviertel zu.

„Das Bauvorhaben in der Mozartstraße/Ecke Dametzstraße führt einmal mehr vor Augen, wie achtlos mit dem baukulturellen Erbe umgegangen wird. Hier wäre generell mehr Sensibilität und eine ressourcenschonendere Vorgehensweise mit dem Altbestand notwendig. Darüber hinaus ist es notwendig, einen rechtsgültigen Bebauungsplan auch als Rechtsgrundlage anzusehen. Ein Bebauungsplan stellt für die Nachbarschaft auch eine Rechtssicherheit dar, die es zu schützen gilt“, so Rabengruber.

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